Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB für Behandlungen bei Bevnique Beauty
Bevnique Beauty · Inhaberin: Silvia Maglio · Gumbertstraße 171, 40229 Düsseldorf
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von Bevnique Beauty angebotenen kosmetischen Behandlungen, insbesondere Permanent Make-up im Bereich Augenbrauen und Lippen, dauerhafte Haarentfernung mittels Laser, IPL-Behandlungen, Hautverjüngungsbehandlungen sowie sonstige im Studio angebotene kosmetische Dienstleistungen. Sie gelten für Terminvereinbarungen, die insbesondere über das Online-Buchungssystem Beautinda sowie persönlich oder auf anderem von Bevnique Beauty angebotenem Wege zustande kommen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Terminbuchung und Vertragsschluss
Die Buchung eines Behandlungstermins stellt eine verbindliche Reservierung des vereinbarten Zeitraums für die Kundin bzw. den Kunden dar. Bei einer Onlinebuchung über Beautinda gelten ergänzend die dort im Buchungsprozess angezeigten Informationen und Zahlungsbedingungen. Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und wahrheitsgemäße Kontaktdaten anzugeben.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen bzw. individuell vereinbarten Preise. Die Bezahlung kann über die von Bevnique Beauty angebotenen Zahlungsmethoden bzw. die über Beautinda zur Verfügung gestellten Zahlungsdienstleister erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist ein noch offener Behandlungspreis spätestens am Behandlungstag fällig.
4. Anzahlung bei Neukunden
Bei Neukunden wird zur verbindlichen Reservierung eines Behandlungstermins grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Behandlungspreises erhoben. Die geleistete Anzahlung wird bei Durchführung der Behandlung vollständig auf den Behandlungspreis angerechnet. Der Termin gilt entsprechend der im Buchungsprozess angegebenen Bedingungen als verbindlich reserviert.
5. Terminabsage und Terminverschiebung
Ein vereinbarter Behandlungstermin kann bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei einer rechtzeitigen Absage kann eine bereits geleistete Anzahlung zurückerstattet oder auf Wunsch auf einen neu vereinbarten Termin übertragen werden. Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann Bevnique Beauty eine angemessene Ausfallentschädigung verlangen. Eine bereits geleistete Anzahlung kann hierauf angerechnet werden. Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Bevnique Beauty kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6. Nichterscheinen zum Termin / No-Show
Erscheint eine Kundin bzw. ein Kunde ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin, kann Bevnique Beauty nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen Ersatz für den entstandenen Terminausfall verlangen. Dabei kann grundsätzlich der für den reservierten Termin vereinbarte Behandlungspreis zugrunde gelegt werden. Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Verwendung des reservierten Termins sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf einen bestehenden Anspruch angerechnet. Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Beratungstermine
Für Beratungstermine, insbesondere für Permanent Make-up sowie dauerhafte Haarentfernung, wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 20 EUR erhoben. Nimmt die Kundin bzw. der Kunde den vereinbarten Beratungstermin wahr, wird die Reservierungsgebühr entsprechend der bei Buchung getroffenen Vereinbarung zurückerstattet oder bei anschließender Buchung einer Behandlung als Guthaben auf die Behandlung angerechnet. Für die Absage oder das Nichterscheinen zu Beratungsterminen gelten die Regelungen zur Terminabsage und zum Terminausfall entsprechend.
8. Verspätungen
Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Bei einer Verspätung kann sich die zur Verfügung stehende Behandlungszeit entsprechend verkürzen, sofern nachfolgende Termine andernfalls beeinträchtigt würden. Ist aufgrund einer erheblichen Verspätung eine fachgerechte und sichere Durchführung der Behandlung nicht mehr möglich, kann die Behandlung abgelehnt werden. Etwaige Ansprüche wegen des hierdurch entstandenen Terminausfalls richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9. Anamnese und Gesundheitsangaben
Vor der Behandlung kann die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet werden, einen Kunden- und/oder Anamnesebogen vollständig auszufüllen. Alle für die Behandlung relevanten Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Dies betrifft insbesondere bekannte Erkrankungen, Allergien, Hauterkrankungen, Medikamenteneinnahmen, Blutgerinnungsstörungen, Schwangerschaften sowie sonstige gesundheitliche Umstände, die Einfluss auf die Durchführung oder das Ergebnis der Behandlung haben können. Veränderungen sind vor weiteren Behandlungen mitzuteilen. Bevnique Beauty ist berechtigt, eine Behandlung abzulehnen oder abzubrechen, wenn eine fachgerechte bzw. sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
10. Mitwirkungspflichten
Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, die vor und nach einer Behandlung mitgeteilten Pflege-, Hygiene- und Verhaltenshinweise zu beachten. Werden Hinweise zur Vorbereitung oder Nachpflege nicht eingehalten, kann dies insbesondere das Behandlungsergebnis, die Heilung, Pigmentaufnahme, Hautreaktion oder Haltbarkeit beeinflussen. Für Beeinträchtigungen, die auf einer schuldhaften Nichtbeachtung dieser Hinweise beruhen, haftet Bevnique Beauty nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
11. Individuelles Ergebnis bei Permanent Make-up
Bei Permanent Make-up hängen Ergebnis und Haltbarkeit maßgeblich von individuellen körperlichen und äußeren Faktoren ab, insbesondere Hauttyp und Hautbeschaffenheit, fettiger bzw. stark talgproduzierender Haut, Stoffwechsel, Pigmentaufnahme, Wundheilung, Blutungsneigung, Medikamenteneinnahme, Erkrankungen, hormonellen Einflüssen, Lebensweise, UV-Exposition und Pflegeverhalten. Bevnique Beauty kann daher keine bestimmte Haltbarkeitsdauer, Pigmentaufnahme, Farbintensität oder ein in jedem Fall identisches Endergebnis garantieren. Das endgültige Ergebnis kann erst nach Abschluss des Heilungsprozesses beurteilt werden.
12. Heilungsverlauf und Farbentwicklung
Unmittelbar nach einer Permanent-Make-up-Behandlung können Farbe und Intensität deutlich stärker erscheinen als das später abgeheilte Ergebnis. Während des Heilungsprozesses können Veränderungen der Farbintensität, vorübergehende Unregelmäßigkeiten oder ein unterschiedliches Abheilen einzelner Bereiche auftreten. Die individuelle Pigmentaufnahme und der Heilungsverlauf können erheblich variieren.
13. Nachbehandlung bei Permanent Make-up
Die reguläre Nachbehandlung einer Permanent-Make-up-Erstbehandlung kostet 50 EUR, sofern für die konkrete Buchung nichts Abweichendes vereinbart wurde. Sie soll frühestens vier Wochen und spätestens sechs Wochen nach der Erstbehandlung stattfinden. Die Kundin bzw. der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig einen verfügbaren Nachbehandlungstermin innerhalb dieses Zeitraums zu vereinbaren. Wird die Nachbehandlung nicht innerhalb dieses Zeitraums wahrgenommen, kann aufgrund des veränderten Haut- und Pigmentzustandes ein erhöhter Arbeits- oder Materialaufwand erforderlich werden. In diesem Fall können nach vorheriger Information zusätzliche bzw. höhere Behandlungskosten entstehen.
14. Weitere Nachbehandlungen
Eine reguläre Nachbehandlung führt nicht bei jeder Person zwingend zu einem vollständig abgeschlossenen Ergebnis. Aufgrund individueller Hautbeschaffenheit, Pigmentaufnahme, Heilung, Blutungen, Medikamenteneinnahme, Erkrankungen oder anderer körperlicher Faktoren kann im Einzelfall eine weitere bzw. dritte Behandlung erforderlich sein. Eine solche zusätzliche Behandlung ist nicht automatisch Bestandteil des ursprünglichen Behandlungspreises oder der regulären Nachbehandlung und kann gesondert berechnet werden. Die Notwendigkeit einer weiteren Behandlung stellt für sich allein keinen Mangel dar, sofern die ursprüngliche Leistung fachgerecht erbracht wurde. Gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte bleiben unberührt.
15. Medikamente, Erkrankungen und sonstige Einflussfaktoren
Kommt es aufgrund von Medikamenteneinnahme, Erkrankungen, verstärkten Blutungen, individueller Hautbeschaffenheit oder anderen körperlichen Umständen zu einer verminderten Pigmentaufnahme oder einem erschwerten Behandlungs- bzw. Heilungsverlauf, kann eine zusätzliche Behandlung erforderlich werden. Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, Bevnique Beauty vor der Behandlung über relevante bekannte Umstände vollständig zu informieren. Bevnique Beauty entscheidet unter fachlichen Gesichtspunkten, ob und in welchem Umfang eine Behandlung vertretbar durchgeführt werden kann.
16. Fremdarbeiten / bereits vorhandenes Permanent Make-up
Besteht im zu behandelnden Bereich bereits Permanent Make-up, Microblading oder eine sonstige Pigmentierung eines anderen Studios bzw. einer anderen Person, handelt es sich um eine Fremdarbeit. Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, Bevnique Beauty vor der verbindlichen Buchung über eine vorhandene Fremdarbeit zu informieren. Bevnique Beauty muss vorab beurteilen können, ob eine erneute Pigmentierung fachlich sinnvoll und möglich ist. Je nach Farbe, Form, Sättigung, Tiefe und Zustand kann zunächst eine Aufhellung oder Entfernung erforderlich sein. Bevnique Beauty kann die Überarbeitung ablehnen. Bei Fremdarbeiten sind Endergebnis, Farbentwicklung und Haltbarkeit aufgrund vorhandener Pigmente nur eingeschränkt vorhersehbar; eine bestimmte Farbentwicklung, vollständige Abdeckung oder ein bestimmtes ästhetisches Endergebnis wird daher nicht garantiert. Gesetzliche Rechte bei einer von Bevnique Beauty schuldhaft verursachten mangelhaften Leistung bleiben unberührt.
17. Kontrolle und Dokumentation des PMU-Ergebnisses
Nach der Behandlung erhält die Kundin bzw. der Kunde Gelegenheit, das unmittelbar sichtbare Behandlungsergebnis zu betrachten. Bevnique Beauty kann dokumentieren, dass die Kundin bzw. der Kunde das unmittelbare Ergebnis kontrolliert hat und mit der ausgeführten Form bzw. der unmittelbar sichtbaren Arbeit zum Zeitpunkt des Abschlusses der Behandlung zufrieden war. Eine solche Bestätigung schließt gesetzliche Rechte wegen später erkennbarer oder bei der unmittelbaren Kontrolle nicht feststellbarer Mängel nicht aus. Der spätere Heilungsverlauf und die endgültige Farbentwicklung sind hiervon zu unterscheiden.
18. Dauerhafte Haarentfernung
Auch bei dauerhafter Haarentfernung kann kein bestimmter oder vollständiger Behandlungserfolg innerhalb einer festgelegten Anzahl von Sitzungen garantiert werden. Der Behandlungserfolg und die erforderliche Anzahl der Sitzungen können insbesondere von Haarfarbe, Haardicke, Hauttyp, Wachstumsphase der Haare, hormonellen Faktoren, genetischen Faktoren, Medikamenten und individuellen körperlichen Voraussetzungen abhängen. Mehrere Behandlungssitzungen können erforderlich sein.
19. IPL- und Hautverjüngungsbehandlungen
Das Ergebnis von IPL- und Hautverjüngungsbehandlungen ist von der individuellen Hautbeschaffenheit, Ausgangssituation und Reaktion der Haut abhängig. Ein bestimmtes kosmetisches Ergebnis oder eine bestimmte Dauer des Ergebnisses wird nicht garantiert. Die Behandlung ersetzt keine medizinische Diagnose oder Therapie.
20. Kontraindikationen und Ablehnung einer Behandlung
Bevnique Beauty kann eine Behandlung ablehnen, verschieben oder abbrechen, wenn gesundheitliche, hygienische oder fachliche Gründe gegen eine sichere Durchführung sprechen. Dies gilt insbesondere, wenn sich aus dem Anamnesebogen, dem Hautzustand, Medikamenten, Erkrankungen oder anderen Umständen mögliche Kontraindikationen ergeben. Bei Zweifeln kann vor der Behandlung eine ärztliche Abklärung empfohlen werden.
21. Minderjährige
Behandlungen Minderjähriger werden nur durchgeführt, soweit dies gesetzlich zulässig ist und die von Bevnique Beauty hierfür festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Bevnique Beauty ist berechtigt, bestimmte Behandlungen bei Minderjährigen grundsätzlich abzulehnen.
22. Haftung
Bevnique Beauty haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen; soweit gesetzlich zulässig, ist sie auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche bleiben unberührt.
23. Datenschutz
Personenbezogene Daten sowie behandlungs- und gesundheitsbezogene Angaben werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Soweit Beautinda oder Zahlungsdienstleister für Terminbuchung und Zahlungsabwicklung eingesetzt werden, gelten ergänzend deren Datenschutzhinweise. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Bevnique Beauty.
24. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt; an die Stelle einer unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
AGB für Präsenzschulungen und Ausbildungen (Bevnique Academy)
Bevnique Beauty · Inhaberin: Silvia Maglio · Gumbertstraße 171, 40229 Düsseldorf
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Präsenzschulungen, Ausbildungen, Workshops und vergleichbaren Schulungsleistungen von Bevnique Beauty, Inhaberin Silvia Maglio, Gumbertstraße 171, 40229 Düsseldorf (nachfolgend "Anbieterin"). Sie gelten gegenüber den jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Beratung, Anmeldung und Vertragsschluss
Eine direkte Onlinebuchung der Schulungen wird nicht angeboten. Vor der Anmeldung findet grundsätzlich ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch statt. Anschließend erhält die interessierte Person ein Anmeldeformular. Mit Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars gibt sie eine verbindliche Anmeldung für die dort bezeichnete Schulung ab. Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch Bevnique Beauty zustande. Die AGB werden vor Abgabe der Anmeldung zur Verfügung gestellt und mit Zustimmung Bestandteil des Vertrages.
3. Schulungspreis und Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Gesamtschulungspreis ergibt sich aus dem Anmeldeformular bzw. der individuellen Vereinbarung. Mit Vertragsschluss werden grundsätzlich 50 % des vereinbarten Gesamtschulungspreises fällig, sofern keine abweichende Zahlungs- oder Finanzierungsvereinbarung getroffen wurde. Der verbleibende Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Schulungsbeginn vollständig zu bezahlen. Erfolgt der Vertragsschluss weniger als vier Wochen vor Schulungsbeginn, ist der gesamte Schulungspreis sofort fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
4. Klarna, PayPal und sonstige Zahlungsdienstleister
Wird eine Ratenzahlung oder Finanzierung über einen externen Zahlungsdienstleister, insbesondere Klarna oder PayPal, gewählt, gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Die Entscheidung über die Genehmigung und die konkreten Finanzierungsbedingungen trifft der Zahlungsdienstleister. Eine Ablehnung der gewünschten Finanzierung hebt den Schulungsvertrag mit Bevnique Beauty nicht automatisch auf. Wird vor der Finanzierung eine individuelle Sofortzahlung vereinbart, wird nur der verbleibende Betrag über den ausgewählten Zahlungsdienstleister abgewickelt, soweit dies technisch und vertraglich möglich ist.
5. Vertragliches Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen
Bevnique Beauty räumt der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer ein vertragliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss ein. Der Rücktritt muss innerhalb dieser Frist eindeutig gegenüber Bevnique Beauty erklärt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Bereits unmittelbar an Bevnique Beauty geleistete Zahlungen werden im Falle eines wirksamen fristgerechten Rücktritts zurückerstattet, soweit keine anderweitigen gesetzlichen oder individuell vereinbarten Ansprüche entgegenstehen. Etwaige gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Verbraucherrechte bleiben unberührt.
6. Stornierung nach Ablauf der 14 Tage
Nach Ablauf des vertraglichen 14-tägigen Rücktrittsrechts ist die Anmeldung grundsätzlich verbindlich. Eine bloße Nichtteilnahme, persönliche Verhinderung oder nachträgliche Änderung persönlicher oder wirtschaftlicher Verhältnisse entbindet grundsätzlich nicht von den vertraglichen Zahlungspflichten. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Soweit im Einzelfall Schadensersatz verlangt wird, bleibt der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Erkrankung und Ersatztermin
Kann die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer aufgrund einer Erkrankung nicht an der gebuchten Schulung teilnehmen, kann die Teilnahme bei unverzüglicher Mitteilung und Vorlage eines ärztlichen Attests einmalig kostenfrei auf einen verfügbaren Ersatztermin verschoben werden. Der Ersatztermin wird in Abstimmung mit Bevnique Beauty festgelegt. Die krankheitsbedingte Verhinderung führt grundsätzlich nicht zu einer Erstattung des Schulungspreises; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Nichterscheinen und Verspätung
Bei Nichterscheinen ohne nachgewiesenen Krankheitsfall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen kostenlosen Ersatztermin oder eine Erstattung, soweit gesetzlich zulässig. Bei erheblicher Verspätung kann die Teilnahme an einzelnen Schulungsinhalten verweigert werden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Schulung oder die Arbeit der übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer andernfalls wesentlich beeinträchtigt würde.
9. Absage oder Verschiebung durch Bevnique Beauty
Bevnique Beauty kann einen Schulungstermin aus wichtigem Grund verschieben, insbesondere bei Erkrankung der Dozentin, höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen. In diesem Fall wird ein geeigneter Ersatztermin angeboten. Kann die Schulung endgültig nicht durchgeführt werden und wird kein zumutbarer Ersatztermin angeboten, werden die für die betroffene Schulung unmittelbar an Bevnique Beauty geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10. Schulungsinhalt und Leistungsumfang
Der konkrete Inhalt und Umfang der gebuchten Schulung ergibt sich aus dem Anmeldeformular, der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung und den individuell vereinbarten Leistungen. Geringfügige Änderungen des Ablaufs oder einzelner Inhalte bleiben zulässig, sofern Zweck, Gesamtcharakter und Qualität der Schulung hierdurch nicht wesentlich verändert werden.
11. Startersets und Schulungsmaterialien
Ob ein Starterset Bestandteil der Schulung ist, richtet sich nach der konkreten Buchung bzw. dem Anmeldeformular. Soweit Startersets, Produkte oder Arbeitsmaterialien enthalten sind, können bei Lieferengpässen oder Nichtverfügbarkeit einzelne Produkte durch qualitativ vergleichbare Produkte ersetzt werden, sofern dies zumutbar ist.
12. Modelle und praktische Arbeiten
Bei praktischen Arbeiten und Behandlungen an Modellen sind sämtliche Hygiene-, Sicherheits- und Arbeitsanweisungen von Bevnique Beauty einzuhalten. Praktische Behandlungen dürfen nur nach entsprechender Einweisung und unter den vorgegebenen Bedingungen durchgeführt werden. Bevnique Beauty kann eine praktische Behandlung aus gesundheitlichen, hygienischen oder sonstigen sachlichen Gründen untersagen oder abbrechen.
13. Zertifikate
Soweit ein Zertifikat Bestandteil der gebuchten Schulung ist, wird dieses nach ordnungsgemäßer Teilnahme und Erfüllung der vorgesehenen Schulungsbestandteile ausgestellt. Das Zertifikat stellt keine staatliche Anerkennung, staatliche Berufszulassung oder behördliche Genehmigung dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die für die spätere Tätigkeit geltenden gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
14. Urheberrecht und Schulungsunterlagen
Schulungsunterlagen, Skripte, Präsentationen, Arbeitsblätter, Vorlagen, Zeichnungen, Konzepte und sonstige von Bevnique Beauty bereitgestellte Inhalte sind, soweit rechtlich geschützt, ausschließlich für die persönliche Nutzung der jeweiligen Teilnehmerin bzw. des jeweiligen Teilnehmers bestimmt. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, ein Weiterverkauf oder die Nutzung für eigene Schulungen oder Ausbildungen ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Bevnique Beauty nicht gestattet.
15. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Das Aufzeichnen vollständiger Schulungseinheiten durch Foto-, Video- oder Tonaufnahmen ist ohne vorherige Zustimmung von Bevnique Beauty nicht gestattet. Aufnahmen einzelner Arbeitsschritte für persönliche Lernzwecke können nach vorheriger Zustimmung erlaubt werden. Persönlichkeitsrechte von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Modellen und Mitarbeitenden sind zu beachten. Veröffentlichungen, auf denen andere Personen erkennbar sind, setzen die jeweils erforderlichen Einwilligungen voraus.
16. Support nach der Schulung
Soweit ein nachträglicher Support Bestandteil des Angebots ist, dient dieser der fachlichen Unterstützung zu den vermittelten Schulungsinhalten. Auch bei als "lebenslang" bezeichnetem Support besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Antwortzeit oder ständige Erreichbarkeit. Der Support ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung.
17. Eigenverantwortung und wirtschaftlicher Erfolg
Bevnique Beauty vermittelt fachliche Kenntnisse und praktische Fähigkeiten. Ein bestimmter beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Insbesondere wird keine Garantie für eine bestimmte Zahl von Kundinnen oder Kunden, Umsätze, Gewinne oder den Erfolg einer Selbstständigkeit übernommen. Umsatzbeispiele und Erfahrungswerte dienen ausschließlich der Veranschaulichung.
18. Gesetzliche und behördliche Voraussetzungen
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, vor Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zu prüfen, welche gesetzlichen, behördlichen, hygienischen, versicherungsrechtlichen oder sonstigen Anforderungen für die jeweilige Tätigkeit gelten.
19. Haftung
Bevnique Beauty haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Bevnique Beauty nach den gesetzlichen Bestimmungen; soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Haftungsbestimmungen unberührt.
20. Ausschluss von der Schulung
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheits- oder Hygienevorgaben, erheblicher Störung des Schulungsablaufs oder unzumutbarem Verhalten gegenüber anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Modellen oder Mitarbeitenden kann Bevnique Beauty die betreffende Person aus wichtigem Grund von der weiteren Teilnahme ausschließen. Soweit nach Art und Schwere des Verstoßes zumutbar, soll zuvor eine Aufforderung zur Verhaltensänderung erfolgen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
21. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Soweit für Zahlungsabwicklung oder Kommunikation externe Dienstleister eingesetzt werden, erfolgt die Verarbeitung nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den jeweiligen Datenschutzhinweisen.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Ist die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann - soweit gesetzlich zulässig - Düsseldorf als Gerichtsstand vereinbart werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026 — Bevnique Beauty, Inhaberin Silvia Maglio, Gumbertstraße 171, 40229 Düsseldorf